Emder Tennis- und Hockey-Club von 1892 e. V.
BEITRAGSORDNUNG
Die Jahreshauptversammlung am 24.04.2022 beschließt:
Beiträge
a) Ordentliche Mitglieder € 240,00
b) Schüler*innen, FSJler*innen, Auszubildende, Student*innen ab 18 Jahre als
ordentliche Mitglieder € 110,00 gegen Nachweis
c) Ehepaare und gemeinsam in einem Haushalt lebende Paare als ordentliche
Mitglieder € 350,00
d) Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahre als Mitglieder € 95,00
e) Außerordentliche (= passive) Mitglieder € 40,00
f) Mitglieder der Hockey-Abteilung: ab 18 Jahre € 120,00 Kinder u. Jugendliche
unter 18 Jahre – Schüler*innen, Student*innen und Azubis gegen Nachweis € 60,00
g) Ehrenmitglieder ohne Beitrag
h) Familienmitgliedschaft: Ehepaare und gemeinsam lebende Paare mit einem oder
mehr Tennis spielenden Kind/Kindern gemäß b) bzw. d) zahlen den Familienbeitrag
in Höhe von 430,- €.
In besonderen Fällen entscheidet auf Antrag der Vorstand.
Mitglieder, die den erniedrigten Hockey-Beitrag entrichten, sind nicht berechtigt, die
Tennisplätze zu nutzen (Ausnahmen per Vorstandsbeschluss).
Es handelt sich um Jahresbeiträge, die durch Lastschrift je zur Hälfte am 15.02. und
15.06. eingezogen werden. Andere Zahlungsmodalitäten sind ausgeschlossen. -
Sofern sich Alt-Mitglieder nicht dem Lastschriftverfahren anschließen, ist der volle
Jahresbeitrag spätestens bis zum 15.04. unaufgefordert zu entrichten. Nicht
rechtzeitig entrichtete Beiträge, Beiträge, die aufgrund geänderter Anschrift oder
Bankverbindung nicht abgebucht werden können (Pflicht zur Änderungsmitteilung)
werden nach erfolgter Abmahnung mit einem Aufschlag von 10 % eingezogen.
Im Übrigen gilt § 6.3, § 6.4 und § 7 der Satzung des ETHC.
Gäste können in Begleitung eines Clubmitgliedes die Anlage benutzen, sofern die
Plätze frei sind. - Sie zahlen pro Stunde € 5,00. Gäste, die ihren ständigen Wohnsitz
in Emden haben, können in Begleitung eines Clubmitgliedes insgesamt nur zweimal
spielen und zahlen für jede Spielstunde € 5,00. Das Gastgeld ist zu überweisen.
Durch Zahlung eines Beitrages von € 90,00 erwirbt der Gast die Berechtigung, für die
Dauer eines Monats zu spielen. Für die Entrichtung des Beitrages haftet das
einführende Mitglied.
Studenten, Wehrpflichtige und Auszubildende, die dem Verein angehören und
außerhalb Emdens ihren Wohnsitz haben, können in ihren Ferien gegen Bezahlung
eines Monatsbeitrages von € 25,00 spielen.
Auszubildende unter 18 Jahre, die zu den für Jugendliche festgelegten Spielzeiten
nicht spielen können, können auf Antrag bei Zahlung von € 100,00 am ordentlichen
Spielbetrieb teilnehmen.
Mitglieder, die nach dem Monat Juni eintreten, zahlen einen individuellen
Jahresbeitrag anteilig vom Jahresbeitrag ab dem ersten vollen Monat nach Eintritt.
Bei einem Beitritt nach dem 31.08. wird erstmalig im darauffolgenden Kalenderjahr
der Jahresbeitrag erhoben.
Laut Beschluss der JHV vom 24.04.2022 soll jedes Mitglied gemäß a), b), c) (bei
Paaren/Ehepaaren/Familien ein Familienmitglied) 5 Arbeitsstunden zu 8,00 € /
Stunde ableisten.
Bei Nichterfüllung (aus welchem Grund auch immer) wird ein
Beitrag von 40,00 € abgebucht.
Einzahlungen sind zu leisten auf unsere Konten:
IBAN: DE67 2844 0037 0492 8008 00 Commerzbank Emden
IBAN: DE79 2859 0075 1003 3971 00 Ostfriesische Volksbank Emden
IBAN: DE87 2845 0000 0024 0000 36 Sparkasse Emden
DER VORSTAND
Emden, 24.04.2022