Emder Tennis- und Hockey-Club
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Beitragsordnung

Emder Tennis- und Hockey-Club von 1892 e. V.

 

BEITRAGSORDNUNG

 

Die Jahreshauptversammlung am 24.04.2022 beschließt:


Beiträge

a) Ordentliche Mitglieder € 240,00


b) Schüler*innen, FSJler*innen, Auszubildende, Student*innen ab 18 Jahre als 

ordentliche Mitglieder € 110,00 gegen Nachweis


c) Ehepaare und gemeinsam in einem Haushalt lebende Paare als ordentliche 

Mitglieder € 350,00


d) Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahre als Mitglieder € 95,00


e) Außerordentliche (= passive) Mitglieder € 40,00


f) Mitglieder der Hockey-Abteilung: ab 18 Jahre € 120,00 Kinder u. Jugendliche 

unter 18 Jahre – Schüler*innen, Student*innen und Azubis gegen Nachweis € 60,00


g) Ehrenmitglieder ohne Beitrag


h) Familienmitgliedschaft: Ehepaare und gemeinsam lebende Paare mit einem oder 

mehr Tennis spielenden Kind/Kindern gemäß b) bzw. d) zahlen den Familienbeitrag

in Höhe von 430,- €. 

In besonderen Fällen entscheidet auf Antrag der Vorstand. 

Mitglieder, die den erniedrigten Hockey-Beitrag entrichten, sind nicht berechtigt, die

Tennisplätze zu nutzen (Ausnahmen per Vorstandsbeschluss). 


Es handelt sich um Jahresbeiträge, die durch Lastschrift je zur Hälfte am 15.02. und

15.06. eingezogen werden. Andere Zahlungsmodalitäten sind ausgeschlossen. -

Sofern sich Alt-Mitglieder nicht dem Lastschriftverfahren anschließen, ist der volle

Jahresbeitrag spätestens bis zum 15.04. unaufgefordert zu entrichten. Nicht

rechtzeitig entrichtete Beiträge, Beiträge, die aufgrund geänderter Anschrift oder

Bankverbindung nicht abgebucht werden können (Pflicht zur Änderungsmitteilung)

werden nach erfolgter Abmahnung mit einem Aufschlag von 10 % eingezogen. 


Im Übrigen gilt § 6.3, § 6.4 und § 7 der Satzung des ETHC.

Gäste können in Begleitung eines Clubmitgliedes die Anlage benutzen, sofern die 

Plätze frei sind. - Sie zahlen pro Stunde € 5,00. Gäste, die ihren ständigen Wohnsitz

in Emden haben, können in Begleitung eines Clubmitgliedes insgesamt nur zweimal

spielen und zahlen für jede Spielstunde € 5,00. Das Gastgeld ist zu überweisen.


Durch Zahlung eines Beitrages von € 90,00 erwirbt der Gast die Berechtigung, für die

Dauer eines Monats zu spielen. Für die Entrichtung des Beitrages haftet das

einführende Mitglied. 


Studenten, Wehrpflichtige und Auszubildende, die dem Verein angehören und

außerhalb Emdens ihren Wohnsitz haben, können in ihren Ferien gegen Bezahlung

eines Monatsbeitrages von € 25,00 spielen. 


Auszubildende unter 18 Jahre, die zu den für Jugendliche festgelegten Spielzeiten

nicht spielen können, können auf Antrag bei Zahlung von € 100,00 am ordentlichen

Spielbetrieb teilnehmen. 


Mitglieder, die nach dem Monat Juni eintreten, zahlen einen individuellen

Jahresbeitrag anteilig vom Jahresbeitrag ab dem ersten vollen Monat nach Eintritt.

Bei einem Beitritt nach dem 31.08. wird erstmalig im darauffolgenden Kalenderjahr

der Jahresbeitrag erhoben. 


Laut Beschluss der JHV vom 24.04.2022 soll jedes Mitglied gemäß a), b), c) (bei

Paaren/Ehepaaren/Familien ein Familienmitglied) 5 Arbeitsstunden zu 8,00 € /

Stunde ableisten. 

Bei Nichterfüllung (aus welchem Grund auch immer) wird ein

Beitrag von 40,00 € abgebucht. 


Einzahlungen sind zu leisten auf unsere Konten:

IBAN: DE67 2844 0037 0492 8008 00 Commerzbank Emden

IBAN: DE79 2859 0075 1003 3971 00 Ostfriesische Volksbank Emden

IBAN: DE87 2845 0000 0024 0000 36 Sparkasse Emden

 

 

DER VORSTAND

Emden, 24.04.2022 


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